Tag- und Nachtbereitschaft

Wasserzweckverband der Mittbachgruppe – Kommunale Trinkwasserversorgung für Maitenbeth und Isen

Ihr kommunaler Wasserversorger für den Orts- und Außenbereich Maitenbeth sowie den Außenbereich von Isen im Landkreis Mühldorf am Inn – zuverlässige Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser aus der Region.

Information zur Anpassung der
Wassergebühren ab 01.01.2026

Eine sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge und gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde. Als Ihr Wasserversorger sind wir gesetzlich verpflichtet, die Wasserversorgung kostendeckend zu betreiben. Das bedeutet, dass mit den Wassergebühren weder Gewinne erzielt noch Verluste gemacht werden dürfen.

In den vergangenen zwei Jahren sind insbesondere die Unterhalts-, Energie- und Personalkosten deutlich gestiegen. Daher war es erforderlich, die Verbrauchsgebühren erneut zu überprüfen und anzupassen.

Um auch künftig eine sichere Versorgung mit Trinkwasser in gewohnt hoher Qualität gewährleisten zu können, wird ab dem 1. Januar 2026 die Verbrauchsgebühr auf 1,57 Euro zuzgl. 7 % MwSt. je Kubikmeter (1.000 Liter) Wasser angehoben. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 150 Kubikmetern bedeutet dies eine Mehrbelastung von etwa 20 Euro brutto pro Jahr. Die Grundgebühren werden nicht erhöht.

Die Grundgebühren betragen wie bisher:

  • bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis   4 m³/h   100,00 €/Jahr netto
  • bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis   10 m³/h   116,00 €/Jahr netto
  • bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss über   10 m³/h   136,00 €/Jahr netto

So stellen wir sicher, dass Ihnen auch in Zukunft jederzeit Trinkwasser in bester Qualität zur Verfügung steht.

Wichtige Informationen:

Regelmäßige Kontrolle

erspart Ärger und Kosten!

Unsere Wasserzähler sind für 6 Jahre geeicht. Nach Ablauf der Eichfrist werden die Zähler ausschließlich durch unser Personal gewechselt.

Nichtsdestotrotz möchten wir Sie bitten auch selbst ein Auge auf Ihren Wasserzähler zu haben. Ein versteckter bzw. ungewollter Wasserverbrauch wird oft nicht bemerkt.

Häufige versteckte bzw. ungewollte Wasserverbräuche treten auf:

  • wenn das thermische Sicherheitsventil/Überdruckventil (Boiler) bei Heizungsanlagen nicht mehr richtig schließt, dann tropft oder läuft Wasser meist ungehindert in die Abwasserleitung
  • wenn Wasserschläuche platzen, weil der Wasserhahn nicht zugedreht wird, sondern nur die Armatur beim Schlauchende bedient wird (Achtung bei Abwesenheit wegen Urlaub)
  • bei undichten Toilettenspülungen und tropfenden Wasserhähnen
  • bei Frostschäden von Außenwasserhähnen und Außenwasserleitungen
  • wenn die Klappe / das Ventil beim Tränkebecken nicht richtig schließt
  • bei versteckten Leckagen im Leitungssystem, die nicht an einem äußeren Wasserschaden erkennbar sind

Bitte lesen Sie deshalb Ihren Wasserzähler einmal im Monat ab und schreiben Sie sich die Zählerstände auf, damit ein ungewollter Mehrverbrauch rechtzeitig erkannt und abgestellt werden kann.

Zusätzlich können Sie am einfachsten Schäden an der Wasser-Hausinstallation überprüfen, indem der Wasserzähler auf Stillstand überprüft wird. Suchen Sie sich einen Zeitpunkt, an dem im gesamten Gebäude kein Wasserverbrauch mehr stattfindet (Waschmaschine, Geschirrspüler etc. nicht vergessen). Bewegt sich dann das kleine schwarze Rädchen im Zähler deutet dies auf eine undichte Stelle im Leitungssystem hin. Eine genaue Kontrolle, evtl. zusammen mit Ihrem Installateur, ist dann dringend zu empfehlen.

Von Vorteil wäre es auch, wenn Sie die beiden Schieber vor und nach dem Wasserzähler in regelmäßigen Abständen auf- und zudrehen, damit sie nicht fest werden und im Bedarfsfall – z. B. bei einem Rohrbruch im Haus – die Leitungen im Haus von der Wasserversorgung getrennt werden können.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach einem Urteil des BayVGH (Urteil vom 27.11.2003, Az. 23 B 03.2369, BayVBl 2004, S 375 f.) defekte Leitungen, Ventile und ähnliche Mängel, die nach der Übergabestelle zu einem erhöhten Wasserverbrauch führen, regelmäßig im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers liegen und deshalb grundsätzlich keinen Gebührenerlass rechtfertigen. Das heißt, das gesamte Wasser, das über den Wasserzähler läuft, ist gebührenpflichtig!

Deshalb nochmals unsere eindringliche Bitte!
Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Wasserzähler!

Zusatzinformation

  • Ob Sie bei einem Rohrbruch etc. eine Reduzierung bei den Abwassergebühren erhalten, müssten Sie bitte selbst bei Ihrer Gemeinde erfragen.
  • Bitte klären Sie auch mit Ihrem Versicherungsfachmann, ob Ihnen evtl. bei einem Rohrbruch die Mehrkosten für den erhöhten Wasserverbrauch erstattet werden.
  • Sollten Sie planen, einen Gartenwasserzähler zu installieren, klären Sie die notwendige Vorgehensweise bitte direkt mit Ihrer zuständigen Gemeinde.
  • Melden Sie bitte den Verbrauch von Gartenwasser direkt an Ihre Gemeinde.

Wissenswertes über

Herstellungsbeiträge

nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)

Herstellungsbeiträge – was ist das? In Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Aufwand für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen von den Grundstückseigentümern oder den Erbbauberechtigten getragen werden muss.
Herstellungsbeiträge sind ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch die Möglichkeit eines Anschlusses an eben diese öffentliche Wasserversorgungsanlage ein Vorteil erwächst. Der Herstellungsbeitrag wird einmalig für die Wasserversorgungsanlage erhoben.

Welche Grundstücke sind beitragspflichtig?

Wann wird der Beitrag erhoben?

Wie wird der Beitrag berechnet?

Zählerstandseingabe

Mit Klick auf den Button können Sie im Handumdrehen Ihren Zählerstand eingeben.

Über uns

Die Gesundheit des Menschen hängt von der Reinheit des Trinkwassers ab. Unser Grundwasser wird ohne chemische Zusätze direkt an den Verbraucher geliefert.

Die Qualitätssicherung des Lebensmittels Wasser ist für uns oberstes Gebot. Es werden laufend mikrobiologische Untersuchungen von einem akkreditierten Labor durchgeführt und einmal jährlich findet eine physikalisch-chemische Untersuchung statt. Nitrat und andere Werte, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Trübung, ph-Wert, Geruch und elektrische Leitfähigkeit stehen unter ständiger Kontrolle.

Wasser ist Grundlage allen Lebens.
Wir sorgen für Qualität, Schnelligkeit, Versorgungssicherheit und Kundenzufriedenheit.
Gesamthärte 19,0 entspricht Härtebereich 3

Gebäude des Wasserzweckverbandes der Mittbachgruppe in Maitenbeth

Ihre Ansprechpartner:

Porträtfoto von Monika Stampfl

Monika Stampfl

Kaufmännische Verwaltung
Porträtfoto von Julian Liebermann

Julian Liebermann

Wassermeister
Porträtfoto von Hubert Brandstetter

Hubert Brandstetter

Fachkraft Wasserversorgung
Porträtfoto von Thomas Westner

Thomas Westner

Wasserwart

Wasserqualität

Unser Trinkwasser wird in regelmäßigen Abständen untersucht:

Kontakt

Adresse

Wasserzweckverband der Mittbachgruppe
Raiffeisenstraße 5
83558 Maitenbeth
Anfahrtskarte (öffnet in neuem Fenster)

Geschäftszeiten



und nach Vereinbarung

Haben Sie Fragen?

Wir freuen uns über Ihre Nachricht


per E-Mail
TOP